Münner

Allgemeines

– Der Mieter erkennt an, dass er den Anhänger ohne äußerlich erkennbare Mängel mit kompletter Ausrüstung übernommen hat.

– Die Benutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf das Land Deutschland beschränkt. Wenn mit dem Mietanhänger Auslandsfahrten durchgeführt werden, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen.

– Die dem Mieter ausgehändigten Papiere sind nach Beendigung der Mietzeit unaufgefordert zurückzugeben.

– Die Angaben des Mieters zur Person, über Benutzungsumfang und -dauer sowie über seine Zahlungsfähigkeit müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Sie sind ausdrückliche Voraussetzung für die Übergabe des Anhängers.

– Die Weitervermietung des Anhängers, die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist untersagt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter sowie insbesondere der nichtberechtigte Fahrer.

– Sollte ein vorbestellter Mietartikel infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter, zum vereinbarten Vertragstermin nicht, nur teilweise oder nicht voll funktionsfähig zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter hieraus gegenüber dem Vermieter, keinerlei Rechte bzw. Schadenersatzansprüche geltend machen.

– Bei Rücktritt vom Vertrag vor Mietbeginn durch den Mieter/ Hauptfahrer, welcher in Textform oder persönlich anzuzeigen ist, sind 50% des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen bzw. werden eingehalten.

– Verstößt der Mieter gegen Abmachungen und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall unzureichender Fahrpraxis und falls sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellen sollte.

– Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig.

– Bei Vertragsabschluss und Übergabe, bestätigt der Mieter den einwandfreien Zustand des Gegenstandes und muss dafür Sorge tragen das dieser auch weiterhin bleibt. Für z.B. abgefahrene Reifen, nicht mehr zulässige Spanngurte, abgelaufene Feuerlöscher oder sonstiges, ist der Mieter ab der Übergabe dauerhaft verantwortlich.

 

Mietzeiten

– Die Anhänger können nur für einen vollen Tag gemietet werden, stundenweise Vermietung gibt es nicht, angefangene Tage werden voll berechnet.

– Vor Überschreitung der Vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiterbenutzung einzuholen.

– Die Miete beginnt und endet auf dem dazu gehörigen Stellplatz des Unternehmens Münner Trailer & More.

– Mit vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist die weitere Miete ebenfalls in voller Höhe zu bezahlen.

– Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand ausgeliefert wird oder mit dem Tag, für den der Mietgegenstand bestellt und vom Vermieter bereitgestellt worden ist.

– Die Mietdauer endet mit dem Schluss des Tages, an dem der Mietgegenstand vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückübergeben wird.

 

Zahlungsbedingungen

– Der Anhänger ist pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den Entstandenen Schaden.

– Bei Störungen oder Schäden ist der Vermieter sofort persönlich oder telefonisch zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen, so hat er diese selbst zu tragen.

– Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen.

– Die Mietanhänger sind in gereinigtem Zustand zurückzuliefern. Für nicht gereinigte zurück gelieferte Anhänger berechnen wir Reinigungskosten.

 

Mietpreise

– Es gelten die Preise unserer Mietpreisliste, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden.

– Solange unser Unternehmen 7 Tage die Woche dem Mieter eine Möglichkeit gibt sein Fahrzeug abzugeben oder eines zu Mieten so gilt der Mietpreis bei uns pro Kalendertag.

– Im Falle einer Langzeitvermietung wird jeder angebrochene Monat berechnet.

– Die Miete muss bei Langzeitmiete immer zum 1. oder 15. jeden Monats überwiesen werden.

 

Versicherung

– Die Fahrzeuge sind in der Regel Haftpflicht versichert. Der Mieter muss für den gesamten Schaden aufkommen.

– Bei Anhängern bei denen der Neupreis über 8.000,- € liegt erfragen Sie bitte die Höhe der Selbstbeteiligung vor Vertragsabschluss.

– Nicht versichert sind Schäden, die durch den Mieter aus Fahrlässigkeit entstanden sind. Für diese haftet der Mieter in voller Höhe.

– Es besteht kein Versicherungsschutz für den Transport gefährlicher Stoffe, Gifte, Heizöl und Treibstoff.

 

Haftung des Mieters

– für den Fahrer (Benutzer) des Anhängers und dessen Handeln und Entscheiden

– für technische und merkantile Wertminderung

– für Bergungs- und Rückführungskosten

– für Sachverständigenkosten

– für Reparaturkosten in voller Höhe

 

Nichthaftung des Vermieters

– Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes oder durch Schlechtwetter entstehen, haftet der Vermieter nicht.

– Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden am Ladegut, egal ob diese durch Eindringen von Wasser, schlechte bzw. keine Befestigung des Ladegutes oder sonstigen Umständen entstehen.

– Der Transport von Lebewesen wie zum Beispiel Tiere oder Menschen ist ausdrücklich untersagt.

Rechte des Vermieters

-Der Vermieter oder sein Beauftragter hat jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, um sich von seinem Vorhandensein, seinen Einsatzbedingungen, sowie der Durchführung der täglichen Wartung und Pflege zu überzeugen.

– Der Vermieter hat in jedem Fahrzeug einen GPS-Tracker für die wieder Findung seines Eigentums im Falle eines Diebstahls.

– Der Mietbetrag wird entsprechend den auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen fällig. Bei Zielüberschreitungen stehen dem Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution, eine Mietvorauszahlung oder eine Bankbürgschaft zu verlangen. Geleistete Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Forderung auslaufender Geschäftsbeziehung verrechnet, ein

Bestimmungsrecht der Gegenseite wird hiermit ausgeschlossen. Die Verrechnung erfolgt in folgender Reihenfolge: Miete, Rückholkosten, Säuberung, Reparaturen etc., dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Schulden des Bestellers auslaufender Rechnung.

– Wird eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt, hat der Vermieter weitergehender gesetzlicher Bestimmungen das Recht, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Ansprüche zu fordern. Sämtliche noch laufende Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Mietverträge, können mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wesentliche Vermögensverschlechterung wird angesehen, wenn der Mieter mit einer wesentlichen Forderung in Verzug gerät.

 

Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)

 

Preise und Zahlungsbedingungen

– Unsere Preise verstehen sich netto. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist 57520 Langenbach bei Kirburg. Frachtkosten, sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, ebenso wie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

– Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

– Die Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

– Wird der Kauf des Fahrzeugs durch einen Dritten finanziert, so tritt der Käufer im Voraus sämtliche, ihm über dritten zustehenden Ansprüchen auf Auszahlung des Finanzierungsbetrages in Höhe des vereinbarten Entgeltes ab.

 

Eigentumsübertragung

 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

– Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes behält der Verkäufer den Anhängerbrief bzw. die Betriebserlaubnis ein.

– Eine Veräußerung des Kaufgegenstandes ist für diesen Zeitraum nicht gestattet. Vorsorglich tritt der Käufer die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Vertragspartner sicherungshalber ab.

 

Lieferung

– Der Gefahrenübergang für die Lieferung des Kaufgegenstandes tritt ab Abholung am Betriebssitz des Verkäufers ein.

– Lieferfristen gelten als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist tritt ein, sobald alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen technischen Angaben des Käufers vorhanden sind. Es besteht eine Mitwirkungspflicht des Käufers.

– Bei Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt der Gefahrenübergang bei Übergabe des Gegenstandes an den

Spediteur bzw. an den Abholer der Ware.

– Verzögerungen, die im Bereich des Herstellers bzw. Vorlieferanten eintreten gehen nicht zulasten des Verkäufers.

 

Gewährleistung

– Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt. In allen übrigen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

– Offenkundige Mängel sind spätestens acht Tage nach Empfang des Vertragsgegenstandes schriftlich vorzubringen. Die Versäumung der Rügefrist schließt eine Gewährleistung aus.

– Der Verkäufer behält sich das Recht vor Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels zu erbringen.

– Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. entgangenem Gewinn bzw. sonstiger Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht.

– Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers erfolgen, und zwar von anderer Seite.

– Für alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche gilt die Werkstattbindung in unserem Haus.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Westerburg.

 

Björn Münner Stand: 16.04.2023